16.01.2021, 20:36
Liebe Kollegen,
Klient eine OG hat einen Christkindlmarkt, Punschstand – Lockdown - für 11-12/2020 Umsatzersatz.
Den November habe ich beantragt, wurde auch genehmigt und ausbezahlt.
Wie ich den Dezember beantragen wollte erfahre ich, dass der Klient das Gewerbe bereits mit Ende Nov. ruhend gemeldet hat.
Jetzt meine Frage, ist es schädlich für den Lockdown Umsatzersatz November, Dezember, dass der Betrieb jetzt früher ruhend gemeldet wurde?
Die ruhend Meldung führt ja nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung – hat er trotzdem Anspruch auf dem Umsatzersatz für beide Monate oder nur bis zur ruhend Meldung?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Schönes Wochenende und liebe Grüße
R. Kanzian
Klient eine OG hat einen Christkindlmarkt, Punschstand – Lockdown - für 11-12/2020 Umsatzersatz.
Den November habe ich beantragt, wurde auch genehmigt und ausbezahlt.
Wie ich den Dezember beantragen wollte erfahre ich, dass der Klient das Gewerbe bereits mit Ende Nov. ruhend gemeldet hat.
Jetzt meine Frage, ist es schädlich für den Lockdown Umsatzersatz November, Dezember, dass der Betrieb jetzt früher ruhend gemeldet wurde?
Die ruhend Meldung führt ja nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung – hat er trotzdem Anspruch auf dem Umsatzersatz für beide Monate oder nur bis zur ruhend Meldung?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Schönes Wochenende und liebe Grüße
R. Kanzian