02.02.2021, 20:26
Berechtigte vorzeitige Austritte lösen nicht das AMS-Frühwarnsystem nach § 45a AMFG aus
OGH 8 ObS 12/19a vom 24. Jänner 2020
§ 25 IO
§ 45a AMFG
Die Entscheidung des OGH:
1. Kam es als Folge einer vom Insolvenzgericht angeordneten Betriebsschließung zu berechtigten vorzeitigen Austritten von Arbeitnehmer/innen nach § 25 IO und wurde zuvor von Seiten der Insolvenzverwaltung das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG nicht eingeleitet, so verlängert sich der Zeitraum der jeweiligen Kündigungsentschädigung bzw. des Schadenersatzes nicht dadurch, dass durch die Zahl der ausgetretenen Arbeitnehmer/innen (hypothetisch) der Schwellenwert für das Frühwarnsystem überschritten wurde.
2. Zwar hätte die Insolvenzverwaltung mangels Austritterklärungen theoretisch nur nach Ablauf 30 Tage-Frist (nach vorheriger AMS-Verständigung) ausgesprochen werden können, aber theoretisch wäre es möglich gewesen, dass das AMS auch die Zustimmung zum Ausspruch der Kündigungen vor dem Ablauf der 30-Tage-Frist erteilt hätte.