25.05.2021, 14:11
Kurzarbeit - Aus- und Weiterbildungspflicht Lehrlinge während Kurzarbeit
Quelle: Corona-Unternehmer-innen-Info der WKO am 25.05.2021
Durch den AMS-Vorstand erfolgte eine Klarstellung, dass die Aufhebung der Verpflichtung mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen für die gesamten Monate April und Mai 2021 zur Anwendung kommt und nicht bereits mit dem Lockdown-Ende (18. Mai 2021) aufgehoben wird.
Quelle: Corona-Unternehmer-innen-Info der WKO am 25.05.2021
Durch den AMS-Vorstand erfolgte eine Klarstellung, dass die Aufhebung der Verpflichtung mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen für die gesamten Monate April und Mai 2021 zur Anwendung kommt und nicht bereits mit dem Lockdown-Ende (18. Mai 2021) aufgehoben wird.