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Reihengeschäft - Quick Fixes
#1
Liebes Forumteam,
ich hätte eine Frage zu einem Reihengeschäft.
Ich habe einen Unternehmer aus Österreich (A), umsatzsteuerlich registriert in Deutschland.

Die Kunden (hauptsächlich Unternehmer) bestellen über den Online-Shop von A. Die Ware wird beim Lieferanten in Deutschland (D)  bestellt und dann direkt an den Kunden in Österreich oder Deutschland versendet. Der österr. Unternehmer A gibt bei der Bestellung in D seine deutsche UID bekannt. 

D ------------  A (UID-DE)  --------------- Kunde Österr. oder DE

Die bewegte Lieferung ist dann zwischen A und Kunde Österr. oder DE. Vom österr. Unternehmer (A) kann kein Transportnachweis erbracht werden, da Transport vom Lieferanten in D beauftragt wird.

Nach meinem Verständnis könnte die Lieferung zwischen A und Kunde Österreich steuerfrei gestellt werden, aber aufgrund des fehlenden Transportnachweises muss mit 19 % deutscher USt verrechnet werden und es ergibt sich ein Doppelerwerbsproblematik, da die Ware sich in Österreich befindet. 
Der Unternehmer A wäre dann auch noch erwerbssteuerpflichtig in Österreich. Kann diese Erwerbsbesteuerung durch den Nachweis der Versteuerung in Deutschland lt UVA aufgebhoben werden?

Bei der Lieferung von A an den deutschen Kunden handelt es sich um eine innerdeutsche Lieferung mit 19 % Ust. Ist also kein Problem.

Kann mir bitte jemand mitteilen, ob diese Sichtweise so stimmt oder ob auf alle Fälle eine Doppelbesteuerung zur Anwendung kommt.

Vielen Dank, Brigitte
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#2
Liebe Brigitte,
gehen Sie mal auf die Website reihengeschaeftsrechner.at, dort können Sie mehrere Varianten durchspielen.
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#3
Meine unverbindliche Ansicht:

Ich verstehe die Quick-Fixes (ab 1 1.2020) etwas anders:

Da D den Transport organisiert, stellt der Umsatz von D an A die bewegte Lieferung dar.
Der Umsatz von A und dessen Kunden wäre nur dann der bewegte, wenn A seine deutsche UID verwendet UND den Transport organisiert.

- Endkunde Unternehmer in Ö: D: igL, A: igE in Österreich (+ bei Verwendung dt. UID Doppelerwerb); A an Ö: ruhende Lieferung 20%
Der Doppelerwerb in Deutschland durch Verwendung der falschen (deutschen) UID entfällt nachträglich, wenn der deutschen Finanz der igE in Österreich nachgewiesen wird.

- Endkunde Unternehmer in D: alle Umsätze mit 19%
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