10.11.2021, 21:29
Liebes Forumteam,
ich hätte eine Frage zu einem Reihengeschäft.
Ich habe einen Unternehmer aus Österreich (A), umsatzsteuerlich registriert in Deutschland.
Die Kunden (hauptsächlich Unternehmer) bestellen über den Online-Shop von A. Die Ware wird beim Lieferanten in Deutschland (D) bestellt und dann direkt an den Kunden in Österreich oder Deutschland versendet. Der österr. Unternehmer A gibt bei der Bestellung in D seine deutsche UID bekannt.
D ------------ A (UID-DE) --------------- Kunde Österr. oder DE
Die bewegte Lieferung ist dann zwischen A und Kunde Österr. oder DE. Vom österr. Unternehmer (A) kann kein Transportnachweis erbracht werden, da Transport vom Lieferanten in D beauftragt wird.
Nach meinem Verständnis könnte die Lieferung zwischen A und Kunde Österreich steuerfrei gestellt werden, aber aufgrund des fehlenden Transportnachweises muss mit 19 % deutscher USt verrechnet werden und es ergibt sich ein Doppelerwerbsproblematik, da die Ware sich in Österreich befindet.
Der Unternehmer A wäre dann auch noch erwerbssteuerpflichtig in Österreich. Kann diese Erwerbsbesteuerung durch den Nachweis der Versteuerung in Deutschland lt UVA aufgebhoben werden?
Bei der Lieferung von A an den deutschen Kunden handelt es sich um eine innerdeutsche Lieferung mit 19 % Ust. Ist also kein Problem.
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob diese Sichtweise so stimmt oder ob auf alle Fälle eine Doppelbesteuerung zur Anwendung kommt.
Vielen Dank, Brigitte
ich hätte eine Frage zu einem Reihengeschäft.
Ich habe einen Unternehmer aus Österreich (A), umsatzsteuerlich registriert in Deutschland.
Die Kunden (hauptsächlich Unternehmer) bestellen über den Online-Shop von A. Die Ware wird beim Lieferanten in Deutschland (D) bestellt und dann direkt an den Kunden in Österreich oder Deutschland versendet. Der österr. Unternehmer A gibt bei der Bestellung in D seine deutsche UID bekannt.
D ------------ A (UID-DE) --------------- Kunde Österr. oder DE
Die bewegte Lieferung ist dann zwischen A und Kunde Österr. oder DE. Vom österr. Unternehmer (A) kann kein Transportnachweis erbracht werden, da Transport vom Lieferanten in D beauftragt wird.
Nach meinem Verständnis könnte die Lieferung zwischen A und Kunde Österreich steuerfrei gestellt werden, aber aufgrund des fehlenden Transportnachweises muss mit 19 % deutscher USt verrechnet werden und es ergibt sich ein Doppelerwerbsproblematik, da die Ware sich in Österreich befindet.
Der Unternehmer A wäre dann auch noch erwerbssteuerpflichtig in Österreich. Kann diese Erwerbsbesteuerung durch den Nachweis der Versteuerung in Deutschland lt UVA aufgebhoben werden?
Bei der Lieferung von A an den deutschen Kunden handelt es sich um eine innerdeutsche Lieferung mit 19 % Ust. Ist also kein Problem.
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob diese Sichtweise so stimmt oder ob auf alle Fälle eine Doppelbesteuerung zur Anwendung kommt.
Vielen Dank, Brigitte