12.12.2018, 21:45
Hallo,
Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw).
Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG?
ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein.
Danke im Voraus!
Andreas
Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw).
Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG?
ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein.
Danke im Voraus!
Andreas