04.10.2022, 08:03
Ein Lehrling (Dachdecker) hat das 1. Berufsschuljahr nicht erfolgreich abgeschlossen und muss es wiederholen.
Gebührt ihm trotzdem ab dem 2. Berufsjahr die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres? Im anzuwendenden KV ist hierzu keine besondere Regelung vorgesehen (wie bsp im KV Metall).
Ist somit das Lehrjahr entkoppelt vom Berufsschuljahr zu betrachten?
Gebührt ihm trotzdem ab dem 2. Berufsjahr die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres? Im anzuwendenden KV ist hierzu keine besondere Regelung vorgesehen (wie bsp im KV Metall).
Ist somit das Lehrjahr entkoppelt vom Berufsschuljahr zu betrachten?