04.11.2022, 14:40
"Viel Lärm um nichts". So könnte man die Entwicklung der letzten Wochen rund um die DB-Absenkung bezeichnen. Anders formuliert: ein "problematisches Gesetz" wird mit einem offiziellen FAQ "saniert".
Die gute Nachricht vorweg: die DB-Absenkung von 3,9 % auf 3,7 % gilt ab 1.1.2023 nun doch für alle, für die man einen DB ermitteln und abführen muss (also auch für freie Dienstnehmer:innen sowie wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen).
Die zweite gute Nachricht lautet: man benötigt nun keinerlei Verständigung über ein Lohnset (mehr), sondern es reicht ein interner Aktenvermerk.
Alles Weitere dazu finden Sie im FAQ:
https://www.bmaw.gv.at/covid-19/Senkung-...osten.html
Die gute Nachricht vorweg: die DB-Absenkung von 3,9 % auf 3,7 % gilt ab 1.1.2023 nun doch für alle, für die man einen DB ermitteln und abführen muss (also auch für freie Dienstnehmer:innen sowie wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen).
Die zweite gute Nachricht lautet: man benötigt nun keinerlei Verständigung über ein Lohnset (mehr), sondern es reicht ein interner Aktenvermerk.
Alles Weitere dazu finden Sie im FAQ:
https://www.bmaw.gv.at/covid-19/Senkung-...osten.html