28.11.2023, 19:51
Nachstehend finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf das E-Card-Service-Entgelt 2024, das mit der Novemberabrechnung 2023 einzubehalten und abzuführen ist:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Beachten Sie bitte, dass eine nicht unwichtige Ausnahme jene ist, dass man für Versicherte, deren Pensionsstichtag vor dem 1.4.2024 gelegen ist (also die Beendigung des arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses aus Anlass eines Pensionsantrittes bis 31.03.2024 vollzogen wird), kein E-Card-Service-Entgelt einbehalten muss.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Beachten Sie bitte, dass eine nicht unwichtige Ausnahme jene ist, dass man für Versicherte, deren Pensionsstichtag vor dem 1.4.2024 gelegen ist (also die Beendigung des arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses aus Anlass eines Pensionsantrittes bis 31.03.2024 vollzogen wird), kein E-Card-Service-Entgelt einbehalten muss.