04.12.2023, 10:04
Liebe Kollegen!
Würde Eure Meinung gerne dazu hören.
2019-2022 die Umsatzgrenze nicht überschritten.
2023 würde die Umsatzgrenze überschritten werden (möglich € 40.000 netto+15% für 1.Überschreitung)
Nehmen wir man hat Einnahmen von € 48.500,-- brutto (netto € 40.416,--)
ist man dann schon Ust pflichtig ?
Ich habe gelesen , dass in der Ust die Grenze bei netto € 35.000,-- gültig.
Ist man jetzt mit den Einnahmen € 48.500,-- ust pflichtig ?
Vielen Dank.
Christa
Würde Eure Meinung gerne dazu hören.
2019-2022 die Umsatzgrenze nicht überschritten.
2023 würde die Umsatzgrenze überschritten werden (möglich € 40.000 netto+15% für 1.Überschreitung)
Nehmen wir man hat Einnahmen von € 48.500,-- brutto (netto € 40.416,--)
ist man dann schon Ust pflichtig ?
Ich habe gelesen , dass in der Ust die Grenze bei netto € 35.000,-- gültig.
Ist man jetzt mit den Einnahmen € 48.500,-- ust pflichtig ?
Vielen Dank.
Christa