25.09.2019, 09:51
Liebe Forumteilnehmer!
Bezüglich Berufsrecht als Bilanzbuchhalterin habe ich folgende Fragen:
1. Darf ich als Bilanzbuchhalterin Drittschuldenerklärungen(Exekutionen in der LV) für Klienten unterschreiben?
2. Warum fürfen wir für Klienten im Finanzonline keine Ratenvereinbarungen abgeben?
Schöne Grüße
Christa
Bezüglich Berufsrecht als Bilanzbuchhalterin habe ich folgende Fragen:
1. Darf ich als Bilanzbuchhalterin Drittschuldenerklärungen(Exekutionen in der LV) für Klienten unterschreiben?
2. Warum fürfen wir für Klienten im Finanzonline keine Ratenvereinbarungen abgeben?
Schöne Grüße
Christa