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Umsatzsteuer - AT-Inlandslieferung an Rumänen
#1
Question 
Hallo und guten Morgen!

Ich hab schon etwas gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.

Sachverhalt: Rumänische Firma kauft von uns Eisenteile und lässt sie von uns in AT nach AT liefern. - Im Normalfall bei diesem Produkt ein Inlands-Reverse Charge nach § 19 (1d) UStG (i.Z.m. Betrugsbekämpfungsverordnung). Der Lieferer (also wir) haften im Falle des Falles für die Umsatzsteuer, steht da auch im Gesetz und in den Richtlinien.
ABER: der Empfänger ist eine Firma in AT, die zum Konzern des Rumänen gehört. Kurz nachgefragt, wurde uns gesagt, dass von Zeit zu Zeit ein Sammel-LKW mit den Waren für RO beauftragt wird, wo auch unsere Ware dann nach RO weitertransportiert wird.

In der Rz 3982 der UStR hab ich gelesen, dass auch der Erst-Transport von "gebrochenen" Beförderungen als i.g. Lieferung nach Art. 7 UStG gelten. Sachlicher Zusammenhang ist da, RO als Abnehmer ist bekannt, doch den zeitlichen Zusammenhang (Regelfall 14 Tage) können wir als Lieferer schwer beeinflussen.  Undecided

1. Frage: Müssen wir als Lieferer bis ins Detail recherchieren, wann/was/wo der Rechnungsempfänger mit unserer Ware macht?
2. Frage: Ist dies hier eine i.g. Lieferung für uns für den Transport in AT, wo wir dann aber einen Buchnachweis (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung, Gelangensbestätigung) brauchen, dass die Ware nach RO weitertransportiert wurde? (Gibt es dazu - außer der Rz 3982 - rechtliche Quellen als Basis für unsere Fakturierung?)

Über Hinweise oder Infos würde ich mich sehr freuen.
LG
Dietmar
LG Dietmar


*** Welcome to the ACCOUNTING DEPARTMENT ... WHERE EVERYBODY COUNTS! ***  Wink Cool
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#2
Mangels Antworten gebe ich mir hier SELBST Big Grin eine Antwort, da ich in einigen BÖB-Seminaren fachkundige Referenten gefragt habe:


1. Frage: JA. Wenn eine rumänische Firma von uns in AT zu einer AT-Lieferadresse (deren AT-Konzernschwester) liefern lässt, MÜSSEN wir als Lieferer bzw. Rechnungsaussteller wissen, was nach unserer Lieferung mit der Ware passiert. (In diesem Fall wurde dann ein Sammel-LKW von der AT-Konzernfirma zum Rechnungsempfänger in RO zum Weitertransport organisiert.)

Wenn uns nicht interessieren würde, was dann mit der Ware passiert, könnte uns das Finanzamt bei einer Prüfung unterstellen, dass die Ware ja in AT verblieben ist (was wir ohne Nachweise nicht widerlegen könnten).


2. Frage: JA. Wir hatten hier einige Male den klassischen Fall einer "gebrochenen innergemeinschaftlichen Lieferung". Unser Transport AT-AT diente zur "Vorholung" und Sammlung für einen Sammel-LKW von AT nach RO. - Natürlich haben wir sowohl CMR/Lieferschein, Empfangsbestätigung des RO und Verbringungsbestätigung der AT-Konzernschwester für den Weitertransport angefordert, um alles bei Bedarf dokumentieren zu können.
LG Dietmar


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