11.03.2021, 10:52
Hallo und guten Morgen!
Ich hab schon etwas gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.
Sachverhalt: Rumänische Firma kauft von uns Eisenteile und lässt sie von uns in AT nach AT liefern. - Im Normalfall bei diesem Produkt ein Inlands-Reverse Charge nach § 19 (1d) UStG (i.Z.m. Betrugsbekämpfungsverordnung). Der Lieferer (also wir) haften im Falle des Falles für die Umsatzsteuer, steht da auch im Gesetz und in den Richtlinien.
ABER: der Empfänger ist eine Firma in AT, die zum Konzern des Rumänen gehört. Kurz nachgefragt, wurde uns gesagt, dass von Zeit zu Zeit ein Sammel-LKW mit den Waren für RO beauftragt wird, wo auch unsere Ware dann nach RO weitertransportiert wird.
In der Rz 3982 der UStR hab ich gelesen, dass auch der Erst-Transport von "gebrochenen" Beförderungen als i.g. Lieferung nach Art. 7 UStG gelten. Sachlicher Zusammenhang ist da, RO als Abnehmer ist bekannt, doch den zeitlichen Zusammenhang (Regelfall 14 Tage) können wir als Lieferer schwer beeinflussen.
1. Frage: Müssen wir als Lieferer bis ins Detail recherchieren, wann/was/wo der Rechnungsempfänger mit unserer Ware macht?
2. Frage: Ist dies hier eine i.g. Lieferung für uns für den Transport in AT, wo wir dann aber einen Buchnachweis (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung, Gelangensbestätigung) brauchen, dass die Ware nach RO weitertransportiert wurde? (Gibt es dazu - außer der Rz 3982 - rechtliche Quellen als Basis für unsere Fakturierung?)
Über Hinweise oder Infos würde ich mich sehr freuen.
LG
Dietmar
Ich hab schon etwas gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.
Sachverhalt: Rumänische Firma kauft von uns Eisenteile und lässt sie von uns in AT nach AT liefern. - Im Normalfall bei diesem Produkt ein Inlands-Reverse Charge nach § 19 (1d) UStG (i.Z.m. Betrugsbekämpfungsverordnung). Der Lieferer (also wir) haften im Falle des Falles für die Umsatzsteuer, steht da auch im Gesetz und in den Richtlinien.
ABER: der Empfänger ist eine Firma in AT, die zum Konzern des Rumänen gehört. Kurz nachgefragt, wurde uns gesagt, dass von Zeit zu Zeit ein Sammel-LKW mit den Waren für RO beauftragt wird, wo auch unsere Ware dann nach RO weitertransportiert wird.
In der Rz 3982 der UStR hab ich gelesen, dass auch der Erst-Transport von "gebrochenen" Beförderungen als i.g. Lieferung nach Art. 7 UStG gelten. Sachlicher Zusammenhang ist da, RO als Abnehmer ist bekannt, doch den zeitlichen Zusammenhang (Regelfall 14 Tage) können wir als Lieferer schwer beeinflussen.
1. Frage: Müssen wir als Lieferer bis ins Detail recherchieren, wann/was/wo der Rechnungsempfänger mit unserer Ware macht?
2. Frage: Ist dies hier eine i.g. Lieferung für uns für den Transport in AT, wo wir dann aber einen Buchnachweis (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung, Gelangensbestätigung) brauchen, dass die Ware nach RO weitertransportiert wurde? (Gibt es dazu - außer der Rz 3982 - rechtliche Quellen als Basis für unsere Fakturierung?)
Über Hinweise oder Infos würde ich mich sehr freuen.
LG
Dietmar
LG Dietmar
*** Welcome to the ACCOUNTING DEPARTMENT ... WHERE EVERYBODY COUNTS! ***
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