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Sechs nicht angemeldete Arbeitnehmer – eine oder sechs Verwaltungsstrafen?
#1
Sechs Arbeitnehmer gingen der Finanzpolizei bei einer Betretung "ins Netz", da sie NICHT vor Dienstantritt angemeldet waren.

Nun ging es um die Frage, ob sechs Verwaltungsstrafen zu verhängen waren oder - als Ausfluss der jüngeren EuGH-Judikatur - nur EINE Verwaltungsstrafe bzw. ob man von einem (einheitlichen) fortgesetzten Delikt sprechen konnte.

Erfahren Sie mehr von diesem VwGH-Erkenntnis im nachstehend verlinkten WIKU Premium-Blog-Beitrag, für den Sie das Premium-Passwort benötigen.

Der Artikel selber wird in der Ausgabe Nr. 7/2025 geschalten werden (erscheint Mitte April 2025):

https://www.wikutraining.at/blog/690
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