01.09.2025, 11:58
Liebe Kollegen,
im KV-Gastro steht betreffend Sonderzahlungen:
Arbeiter/innen, deren Arbeitsverhältnisse ab 1. 11. 2024 beginnen, haben nach Ablauf des Probemonats pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Wie ist das genau zu verstehen, wenn jemend genau einen Monat gearbeitet hat (z.B. ein Ferialarbeiter von 1. bis 31. August).
Hat dieser einen aliquoten Anspruch auf die Sonderzahlungen oder erst ab dem zweiten Monat?
Vielen Dank!!
im KV-Gastro steht betreffend Sonderzahlungen:
Arbeiter/innen, deren Arbeitsverhältnisse ab 1. 11. 2024 beginnen, haben nach Ablauf des Probemonats pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Wie ist das genau zu verstehen, wenn jemend genau einen Monat gearbeitet hat (z.B. ein Ferialarbeiter von 1. bis 31. August).
Hat dieser einen aliquoten Anspruch auf die Sonderzahlungen oder erst ab dem zweiten Monat?
Vielen Dank!!

