10.10.2019, 14:03
Sie ist nicht sonderlich beliebt, kommt aber dennoch da und dort vor: die "18-Tage-Regelung" nach § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988.
Am 31.12.2019 läuft diese Regelung (Gott-sei-Dank) steuerlich mal aus.
Aus SV-Sicht bleibt die korrespondierende Regelung im ASVG noch bis Ende 2020 relevant.
Am 31.12.2019 läuft diese Regelung (Gott-sei-Dank) steuerlich mal aus.
Aus SV-Sicht bleibt die korrespondierende Regelung im ASVG noch bis Ende 2020 relevant.