14.10.2019, 21:06
Kosten für die Haltung eines Assistenzhundes als außergewöhnliche Belastung zusätzlich zu Pauschbetrag
Kosten der Haltung eines Assistenzhundes, der auch der seelischen Unterstützung des behinderten Kindes und damit der Linderung der Krankheit dient, stellen Kosten der Heilbehandlung dar, die neben dem Pauschbetrag gemäß § 5 Abs 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen (also zusätzlich) zu berücksichtigen sind.
BFG RV/5101260/2016 vom 23. Juli 2019
§ 34 Abs. 1 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis: