23.09.2025, 12:58
Wir haben für unsere Dienstnehmer eine betriebliche Unfallversicherung abgeschlossen, die ja als "steuerfreie Zukunftssicherung" gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG mit aufs Lohnkonto kommen muss.
Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt 1x jährlich.
Wann sollte man den Wert sinnvollerweise am Lohnkonto erfassen?
- 1x jährlich, wenn die Vorschreibung kommt ? (Da könnten aber Mitarbeiter zwischenzeitig schon ausgetreten sein; auf deren Lohnkonten würde der Betrag nicht erfasst sein)
- monatlich (Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Wertes bei neuer Vorschreibung)
Der Betrag unterschreitet bei weitem die € 300,00.
Wie wird das am besten gehandhabt?
Danke für eure Rückmeldungen!
Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt 1x jährlich.
Wann sollte man den Wert sinnvollerweise am Lohnkonto erfassen?
- 1x jährlich, wenn die Vorschreibung kommt ? (Da könnten aber Mitarbeiter zwischenzeitig schon ausgetreten sein; auf deren Lohnkonten würde der Betrag nicht erfasst sein)
- monatlich (Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Wertes bei neuer Vorschreibung)
Der Betrag unterschreitet bei weitem die € 300,00.
Wie wird das am besten gehandhabt?
Danke für eure Rückmeldungen!

