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Steuerfreie Zukunftssicherung
#1
Wir haben für unsere Dienstnehmer eine betriebliche Unfallversicherung abgeschlossen, die ja als "steuerfreie Zukunftssicherung" gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG mit aufs Lohnkonto kommen muss.
Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt 1x jährlich.

Wann sollte man den Wert sinnvollerweise am Lohnkonto erfassen?
- 1x jährlich, wenn die Vorschreibung kommt ? (Da könnten aber Mitarbeiter zwischenzeitig schon ausgetreten sein; auf deren Lohnkonten würde der Betrag nicht erfasst sein)
- monatlich (Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Wertes bei neuer Vorschreibung)

Der Betrag unterschreitet bei weitem die € 300,00. 

Wie wird das am besten gehandhabt?
Danke für eure Rückmeldungen!
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#2
Dann, wenn der Vorteil fließt. 

Wenn es eine Jahresabrechnung ist, dann zu diesem Zeitpunkt.
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#3
Merci!
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