Liebe Forumteilnehmer,
ich bin nicht sicher ob Umschuldungskosten für einen bestehenden Kredit auch wie die Geldbeschaffungskosten auf die restliche Kreditlaufzeit laut EstG aufzuteilen sind. Es wird wieder ein Pfandrecht eingetragen, und es gib auch eine Honorarnote für die Vermittlung.
Danke vorab für Eure Rückmeldung!
MFG Petra
ich bin nicht sicher ob Umschuldungskosten für einen bestehenden Kredit auch wie die Geldbeschaffungskosten auf die restliche Kreditlaufzeit laut EstG aufzuteilen sind. Es wird wieder ein Pfandrecht eingetragen, und es gib auch eine Honorarnote für die Vermittlung.
Danke vorab für Eure Rückmeldung!
MFG Petra

