17.02.2026, 11:07
Guten Tag,
die KV-Erhöhung in der Sozialwirtschaft erfolgt heuer ja am 1. April 2026.
Die Arbeitszeit einer Dienstnehmerin ändert sich ab Juni von 37h auf 30h pro Woche .
Es wurde in der Vergangenheit für die Berechnung der Sonderzahlung immer der Schnitt der letzten 3 Monate VOR Auszahlungsmonat herangezogen.
Also in diesem Fall bekommt die Dienstnehmerin im Juni die Sonderzahlung auf Basis der 37hWoche (Monate März-April-Mai)
Nun ist heuer die KV-Erhöhung eben per 1.April. Für mich stellt sich nun die Frage, nimmt man dann für den Monat März den alten nicht erhöhten Gehalt oder ist sehrwohl auch der erhöhte Kv-Lohn heranzuziehen?
Ich beziehe mich dabei auf den Satz im KV: "Die Sonderzahlungen berechnen sich aus dem im Auszahlungsmonat gebührenden Monatsgehalt samt Zulagen.., die nach diesem Kv gebühren."
Jedoch gibt es eben auch den Satz: Bei Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlichen Ausmaß der Arbeitszeit berechnen sich die Sonderzahlungen aus dem Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate oder eben hier alternativ: des in den letzten drei Monaten VOR Auszahlungsmonats bezahlten Entgelt...
Ich danke im Voraus für Ihre Expertise
Freundliche Grüße
Karin Tilli
die KV-Erhöhung in der Sozialwirtschaft erfolgt heuer ja am 1. April 2026.
Die Arbeitszeit einer Dienstnehmerin ändert sich ab Juni von 37h auf 30h pro Woche .
Es wurde in der Vergangenheit für die Berechnung der Sonderzahlung immer der Schnitt der letzten 3 Monate VOR Auszahlungsmonat herangezogen.
Also in diesem Fall bekommt die Dienstnehmerin im Juni die Sonderzahlung auf Basis der 37hWoche (Monate März-April-Mai)
Nun ist heuer die KV-Erhöhung eben per 1.April. Für mich stellt sich nun die Frage, nimmt man dann für den Monat März den alten nicht erhöhten Gehalt oder ist sehrwohl auch der erhöhte Kv-Lohn heranzuziehen?
Ich beziehe mich dabei auf den Satz im KV: "Die Sonderzahlungen berechnen sich aus dem im Auszahlungsmonat gebührenden Monatsgehalt samt Zulagen.., die nach diesem Kv gebühren."
Jedoch gibt es eben auch den Satz: Bei Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlichen Ausmaß der Arbeitszeit berechnen sich die Sonderzahlungen aus dem Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate oder eben hier alternativ: des in den letzten drei Monaten VOR Auszahlungsmonats bezahlten Entgelt...
Ich danke im Voraus für Ihre Expertise

Freundliche Grüße
Karin Tilli

