Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
Bewertung:
0
Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ
Beiträge: 1.778
Themen: 1.495
Registriert seit: Nov 2018
Bewertung:
11
Für den Bereich der Lohnsteuer sowie die Bereiche DB, DZ und KommSt wird es möglich sein.
Für die Bereiche SV und BV sehe ich allerdings Probleme.
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
Bewertung:
0
Vielen Dank für die rasche Antwort! Die Gehaltsumwandlung beträgt EUR 34,08. Ich werde den Klienten auf jeden Fall von weiteren Gehaltsumwandlungen (neben Jobbike/Jobauto) abraten. SG
Beiträge: 1.778
Themen: 1.495
Registriert seit: Nov 2018
Bewertung:
11
Im SV/BV-Bereich wird mit Sicherheit - analog zu den Bezugsumwandlungen aus Anlass von Zukunftssicherungsmaßnahmen - von ungekürzten Entgelt auszugehen sein.