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Gehaltsumwandlungen
#1
Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ
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#2
Für den Bereich der Lohnsteuer sowie die Bereiche DB, DZ und KommSt wird es möglich sein.

Für die Bereiche SV und BV sehe ich allerdings Probleme.
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#3
Vielen Dank für die rasche Antwort! Die Gehaltsumwandlung beträgt EUR 34,08. Ich werde den Klienten auf jeden Fall von weiteren Gehaltsumwandlungen (neben Jobbike/Jobauto) abraten. SG
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#4
Im SV/BV-Bereich wird mit Sicherheit - analog zu den Bezugsumwandlungen aus Anlass von Zukunftssicherungsmaßnahmen - von ungekürzten Entgelt auszugehen sein.
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