24.03.2026, 10:32
Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat bislang eine Überstundenpauschale erhalten, die auch laufend und explizit am Lohnkonto ausgewiesen wurde.
Nun tritt er in die Altersteilzeit (kontinuierliches Modell, 60%) ein.
Unstrittig ist, dass die Überstundenpauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Lohnausgleich im AMS-Antrag (neues Formular ab 1.1.2026) nicht berücksichtigt werden darf.
Frage 1:
Ist es dennoch zulässig, die bisherige Überstundenpauschale aliquot (entsprechend der reduzierten Arbeitszeit) weiterhin zum Gehalt auszuzahlen?
Falls ja:
Frage 2:
Muss bzw. sollte diese Zahlung in der laufenden Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden (z. B. weiterhin als Überstundenpauschale), oder wäre eine Integration ins Grundgehalt empfehlenswert bzw. problematisch?
Frage 3:
Ist die Überstundenpauschale aufgrund der bisherigen regelmäßigen Auszahlung als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, sodass grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, diese zumindest aliquot weiterzugewähren?
Lösung:
Diese finden Sie über den nachstehend verlinkten Beitrag aus dem WIKU Premium-Blog (Premium-Passwort für 2026 wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1333
Ein Mitarbeiter hat bislang eine Überstundenpauschale erhalten, die auch laufend und explizit am Lohnkonto ausgewiesen wurde.
Nun tritt er in die Altersteilzeit (kontinuierliches Modell, 60%) ein.
Unstrittig ist, dass die Überstundenpauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Lohnausgleich im AMS-Antrag (neues Formular ab 1.1.2026) nicht berücksichtigt werden darf.
Frage 1:
Ist es dennoch zulässig, die bisherige Überstundenpauschale aliquot (entsprechend der reduzierten Arbeitszeit) weiterhin zum Gehalt auszuzahlen?
Falls ja:
Frage 2:
Muss bzw. sollte diese Zahlung in der laufenden Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden (z. B. weiterhin als Überstundenpauschale), oder wäre eine Integration ins Grundgehalt empfehlenswert bzw. problematisch?
Frage 3:
Ist die Überstundenpauschale aufgrund der bisherigen regelmäßigen Auszahlung als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, sodass grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, diese zumindest aliquot weiterzugewähren?
Lösung:
Diese finden Sie über den nachstehend verlinkten Beitrag aus dem WIKU Premium-Blog (Premium-Passwort für 2026 wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1333

