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Aus dem WIKU-Premium-Support: Altersteilzeit und Überstundenpauschale
#1
Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter hat bislang eine Überstundenpauschale erhalten, die auch laufend und explizit am Lohnkonto ausgewiesen wurde.

Nun tritt er in die Altersteilzeit (kontinuierliches Modell, 60%) ein.

Unstrittig ist, dass die Überstundenpauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Lohnausgleich im AMS-Antrag (neues Formular ab 1.1.2026) nicht berücksichtigt werden darf.

Frage 1:

Ist es dennoch zulässig, die bisherige Überstundenpauschale aliquot (entsprechend der reduzierten Arbeitszeit) weiterhin zum Gehalt auszuzahlen?

Falls ja:

Frage 2:

Muss bzw. sollte diese Zahlung in der laufenden Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden (z. B. weiterhin als Überstundenpauschale), oder wäre eine Integration ins Grundgehalt empfehlenswert bzw. problematisch?

Frage 3:

Ist die Überstundenpauschale aufgrund der bisherigen regelmäßigen Auszahlung als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, sodass grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, diese zumindest aliquot weiterzugewähren?

Lösung:

Diese finden Sie über den nachstehend verlinkten Beitrag aus dem WIKU Premium-Blog (Premium-Passwort für 2026 wird benötigt):

https://www.wikutraining.at/blog/1333
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