25.03.2020, 21:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2020, 22:07 von Andrea2001.)
Lieber Herr Kurzböck,
ich habe ihre Unterlagen studiert bin aber bei der Bruttoengeltdefinition für die Berechnung der KUA Beihilfe nicht sicher ob ich Sachbezug PKW jetzt miteinbeziehen muss oder nicht?
Sie schreiben beim Thema Sachbezüge und KUA Beihilfe auf Seite 20 des neuen WIKU Akuell, dass Sachbezüge zu berücksichtigen sind,soweit SV pflichtig. Da kein E-Auto vorliegt wäre dieser SB miteinzubeziehen.
Auf Seite 16 Wiku schreiben sie zum Thema KUA - Beihilfe beim Monatsentgelt - Sachbezüge nicht einzubeziehen, wenn diese während KUA weiter gewärt werden.
Bitte um Aufklärung
Vielen Dank
ich habe ihre Unterlagen studiert bin aber bei der Bruttoengeltdefinition für die Berechnung der KUA Beihilfe nicht sicher ob ich Sachbezug PKW jetzt miteinbeziehen muss oder nicht?
Sie schreiben beim Thema Sachbezüge und KUA Beihilfe auf Seite 20 des neuen WIKU Akuell, dass Sachbezüge zu berücksichtigen sind,soweit SV pflichtig. Da kein E-Auto vorliegt wäre dieser SB miteinzubeziehen.
Auf Seite 16 Wiku schreiben sie zum Thema KUA - Beihilfe beim Monatsentgelt - Sachbezüge nicht einzubeziehen, wenn diese während KUA weiter gewärt werden.
Bitte um Aufklärung
Vielen Dank