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Rückwirkendes Einbringen des Kurzarbeitsantrages nur noch bis 31. März 2020
#1
Liebe Community!

Der Antrag auf Kurzarbeitsunterstützung kann nach Angaben des AMS nur noch bis 31. März 2020 rückwirkend eingebracht werden.
Ab 1. April 2020 können Anträge nur noch mit taggleichem Förderbeginn eingebracht werden.

Ich habe mich bemüht, diesen Umstand aufzuzeigen und an berufene Stellen weiterzuleiten, da ich mitbekommen habe, dass viele Steuerberater/innen und Bilanzbuchhalter/innen diese Deadline nicht schaffen werden.
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#2
Sehr geehrter Hr. Kurzböck,
dh. auf Seite 12 letzter Satz der Bundesrichtlinie gilt nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Arnold
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#3
WIKU1 - Wilhelm Kurzböck schrieb:Liebe Community!

Der Antrag auf Kurzarbeitsunterstützung kann nach Angaben des AMS nur noch bis 31. März 2020 rückwirkend eingebracht werden.
Ab 1. April 2020 können Anträge nur noch mit taggleichem Förderbeginn eingebracht werden.

Ich habe mich bemüht, diesen Umstand aufzuzeigen und an berufene Stellen weiterzuleiten, da ich mitbekommen habe, dass viele Steuerberater/innen und Bilanzbuchhalter/innen diese Deadline nicht schaffen werden.

Hallo,
wie soll das machbar sein?
Ich habe noch richtig viele Leute zu melden... So kann man das auch machen... da steckt System dahinter. Unzureichende Anleitungen, zahlreiche Excel-Tabelle verweisen, Registrierung zu E-AMS um nachträglich die Förderung zu bekommen.
Beim Härtefonds braucht man die KUR und/oder GLN (Kennziffer des Unternehmsregisters oder Global Location Number) um vielleicht mit Viel Glück 1.500,-- Euro zu erhalten. Vorausgesetzt man ist im USP registriert. Ich bin momentan nurmehr am Klienten beruhigen und Formularkrieg (eine LV kann ich sowieso noch nicht durchführen).
Da werden wir wirklich im Regen stehen gelassen - Hauptsache Bürokratie lebe hoch (aber nehmen Sie Kurzarbeit, bitte melden Sie keine AN mehr ab). Diese Vorgehensweise finde ich äußerst bedenklich (Betriebe müssen schließen und erhalten eigentlich nicht wirklich viel)... Traurig.
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#4
Hallo,
die KUR Nummer bekommt man auch über das WEBEKU, dort ist diese beim Klienten hinterlegt.
GLN bekommt man über WKO Firmen A-Z
Sonst mit den persönlichen Daten in das Finanzonline einsteigen und dort die Unternehmensserviceportalanmeldung machen.
Schönen Gruß
Markus Arnold
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#5
Hallo,
danke schon gemacht, da wartet man aber (weil keine Handysignatur beim Klienten) mit der Verknüpfung von FinOnl und Handysignatur, ein paar Tage... und der Antrag wäre ab morgen 17:00 Uhr möglich.

DANKE,
LG
Rober
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#6
Hallo,
die GLN Nummer kann auch über diesen Link abgefragt werden: http://www.gepir.at/de/home
Schönen Gruß
Markus Arnold
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#7
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

steht diese Frist irgendwo auf der AMS-Homepage. Hab jetzt nichts gefunden.
Möchte gerne einen Link an meine Klienten senden, von denen ich weiß, dass sie rückwirkend beantragen wollen.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Alma

Hat sich erledigt!
Dachte das ist die neueste Nachricht!
Sorry. Confused
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