27.04.2020, 17:43
Liebe Forum-Teilnehmer*innen,
noch eine Frage zur KUA-Abrechnung.
Laut Abrechnungsempfehlung der WKO ist als Bemessungsgrundlage die letzte vollständige Abrechnung vor KUA heranzuziehen (in meinem Fall die Februar-Abrechnung).
Wie behandle ich aber nun die KV-Erhöhung für Friseure ab 1. April 2020?
Herzlichen Dank für Hilfestellungen.
lG, Manuela
noch eine Frage zur KUA-Abrechnung.
Laut Abrechnungsempfehlung der WKO ist als Bemessungsgrundlage die letzte vollständige Abrechnung vor KUA heranzuziehen (in meinem Fall die Februar-Abrechnung).
Wie behandle ich aber nun die KV-Erhöhung für Friseure ab 1. April 2020?
Herzlichen Dank für Hilfestellungen.
lG, Manuela