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Fiskostenzuschuss Teil 2
#1
Einnahmen/Ausgabenrechner macht die Buchhaltung selbst, braucht jetzt für den Fixkostenzuschussantrag eine Bestätigung von
einem Bilanzbuchhalter, Steuerberater etc. - wie funktionert das?
vielen Dank für Eure Hilfe
Barbara
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#2
Soweit ich weiß, kann der Unternehmer nur die 1.Tranche selbst im Finanz-Online einreichen, ab der 2. Tranche muss es der Steuerberater machen.
Brigitte
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#3
danke - suche einen Steuerberater

kann auch ein Bilanzbuchhalter sein - für die Bestätigung der 2.Tranche
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#4
Hallo alle!
Bin noch immer auf der Suche nach einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter zur Unterstützung des
Fixkostenzuschuss Teil 2. Bitte bei mir melden.
Danke!
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#5
Hallo liebe Kollegen,
bei Fixkostenzuschuss ist mir folgendes noch nicht klar: der angemessene Unternehmerlohn (bzw. bei GmbH der angemessene GF-Gehalt) darf ja beim FKZ-Antrag angesetzt werden, Vergütungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet.
Ich nehme an, dass dann der Unternehmer (bzw. GmbH-Geschäftsführer) die Vergütungen aus dem Härtefallfonds zurückzahlen muss, ansonsten würde er ja den Betrag 2x bekommen?
Weiß da jemand mehr?
LG Bernadette
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#6
Hallo Bernadette,

also das sind 2 verschiedene Beantragende: Beim Härtefallfonds darf nur der Gesellschafter persönlich Unterstützung beantragen für seinen GF Bezug, und nicht die Kaitalgesellschaft, d.h. die Förderung bekommt der Gesellschafter als Selbständige Einzelperson; beim Fixkostenzuschuss, wenn ich es richtig verstanden habe reicht die Kapitalgesellschaft ein, und die Förderung erhält die Kapitalgesellschaft, nicht der Gesellschafter. Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden! LG Petra
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