Aus meiner Schulungsunterlage "Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit, Elternteilzeit" (Stand: 1.10.2018) aus der WIKU-PV-Akademie-Edition:
Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
Wann zusammengefasst kommt die Entgeltsfortzahlung nach § 8 Abs. 4 AngG zur Anwendung?
Lösung zu Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
· Angestellte ist in aufrechter Beschäftigung und hat ein Kind zur Welt gebracht.
· Dann hat sie Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts.
· Es gelten aber folgende Ausnahmen (Fälle, bei denen § 8 Abs. 4 AngG nicht zur Anwendung kommt):
o sie erhält Wochengeld oder
o sie erhält GKK-Krankengeld oder
o sie befand sich vor dem Beschäftigungsverbot in einer Karenz nach dem MSchG oder einer Karenz zur Kinderbetreuung.
· Liegt keine der zuvor genannten Ausnahmen vor, sondern ein „anderer Fall“ wie zB geringfügige Beschäftigung, unbezahlter Urlaub, der nicht zur Kinderbetreuung gedacht war, Pflegekarenz, Bildungskarenz,...., dann ist § 8 Abs. 4 AngG anzuwenden.