28.01.2021, 14:15
Wie werden eigentlich die unwiderruflichen Überstunden(pauschalen) im Rahmen der Kurzarbeitsbeihilfe berücksichtigt wenn die Ausfallsstunden nur von der Normalarbeitszeit berechnet werden dürfen?
Bekommt man für diese Stunden etwa keine Beihilfe?
Welche Arbeitszeit ist bei Bestehen von Überstundenpauschalen oder All-In-Gehältern für die Bemessung der Ausfallstunden heranzuziehen?
Bekommt man für diese Stunden etwa keine Beihilfe?
Welche Arbeitszeit ist bei Bestehen von Überstundenpauschalen oder All-In-Gehältern für die Bemessung der Ausfallstunden heranzuziehen?
- Die Ermittlung der verrechenbaren Ausfallstunden bezieht sich auf die jeweils geltende gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegte oder bei Teilzeitbeschäftigten auf die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit.
- Wird im Dienstvertrag die Entlohnung für eine darüber hinaus gehende Arbeitszeit (z.B. in Form einer Überstundenpauschale oder eines All-In-Gehalts) vereinbart, berechnen sich die Ausfallstunden dennoch nur von der Normalarbeitszeit.