08.04.2021, 14:36
Guten Tag zusammen,
Ich suche bisher leider vergeblich eine Antwort auf eine arbeitsrechtliche Frage:
Ein Unternehmen aus einem EU Drittland möchte in Österreich eine Niederlassung gründen. Es soll das Gewerbe der Kleintransporteure ausgeübt werden. Die Transporte sind hauptsächlich aus dem Drittland in verschiedene europäische Länder.
Dazu werden in Österreich Fahrzeuge angeschafft und angemeldet. Die Aufträge kommen von Unternehmen aus dem Drittland, die Rechnung wird aber im Namen der österreichischen Niederlassung gelegt.
Arbeitsrechtlich interessiert mich die Frage, ob Mitarbeiter aus der ausländischen Zentrale die Fahrzeuge aus Österreich bewegen dürfen. Diese Mitarbeiter werden sich nie in Österreich aufhalten, außer sie liefern eine Fuhre nach Österreich oder holen hier eine ab. Sie sind bei der ausländischen Zentrale angestellt und steuerlich als auch sozialversicherungspflichtig registriert. Entsteht hier irgendwie ein arbeitsrechtlicher Bezug zu Österreich?
Vielen Dank
Beste Grüße
Georg Nalbant
Ich suche bisher leider vergeblich eine Antwort auf eine arbeitsrechtliche Frage:
Ein Unternehmen aus einem EU Drittland möchte in Österreich eine Niederlassung gründen. Es soll das Gewerbe der Kleintransporteure ausgeübt werden. Die Transporte sind hauptsächlich aus dem Drittland in verschiedene europäische Länder.
Dazu werden in Österreich Fahrzeuge angeschafft und angemeldet. Die Aufträge kommen von Unternehmen aus dem Drittland, die Rechnung wird aber im Namen der österreichischen Niederlassung gelegt.
Arbeitsrechtlich interessiert mich die Frage, ob Mitarbeiter aus der ausländischen Zentrale die Fahrzeuge aus Österreich bewegen dürfen. Diese Mitarbeiter werden sich nie in Österreich aufhalten, außer sie liefern eine Fuhre nach Österreich oder holen hier eine ab. Sie sind bei der ausländischen Zentrale angestellt und steuerlich als auch sozialversicherungspflichtig registriert. Entsteht hier irgendwie ein arbeitsrechtlicher Bezug zu Österreich?
Vielen Dank
Beste Grüße
Georg Nalbant