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Hallo,
muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.
Lg Jeanny
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Das kann man leider nur anhand des konkreten KV-Textes herausfinden.
Die Bezeichnung "Gastro-KV" ist da unter Umständen nicht so ganz hilfreich, da es eine Arbeiter-Version sowie eine Angestellten-Version gibt und da auch teilweise 9 verschiedene Bundesländerversionen.
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Es handelt sich um den Gastro Arbeiter KV für Wien und die fallweise DN war auch Arbeiterin und soll jetzt vollversicherte Arbeiterin mit 15 Std/Woche angemeldet werden.
Vielen Dank für die Hilfe
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Sollten die "Unterbrechungen" (zwischen den Einsatztagen) die Zahl 4 überschreiten, dann unterbleibt eine Anrechnung.
Falls nicht (also falls es maximal 4 Unterbrechungen gab), darf die Summe der Unterbrechungstage während der Anwartschaftszeit (zB in den ersten drei Jahren) maximal 365 Tage betragen haben, dann werden die Arbeitstage angerechnet.
Das finden Sie in Punkt 10 des besagten Kollektivvertrages.
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Jeanny