10.12.2021, 14:29
Lieber Herr Kurzböck,
Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.
bitte um Info
Vielen herzlichen Dank
Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.
bitte um Info
Vielen herzlichen Dank