16.09.2022, 09:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2022, 10:43 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
https://www.kleinezeitung.at/politik/inn...eguenstigt
Weitere Änderungen bei Elektro-KFZ geplant:
Ab 1.1.2023 soll sowohl ein Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer keinen Sachbezug mehr auslösen.
Anmerkung: dies muss dann wohl erst mittels Änderungsantrages zur Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III in die Wege geleitet werden. Im Moment findet sich dieser Eintrag dort noch nicht. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben kurzfristig beschlossen wurde, aber legistisch erst sauber ausgearbeitet werden muss.
Weitere Änderungen bei Elektro-KFZ geplant:
Ab 1.1.2023 soll sowohl ein Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer keinen Sachbezug mehr auslösen.
Anmerkung: dies muss dann wohl erst mittels Änderungsantrages zur Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III in die Wege geleitet werden. Im Moment findet sich dieser Eintrag dort noch nicht. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben kurzfristig beschlossen wurde, aber legistisch erst sauber ausgearbeitet werden muss.