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Hallo,
kurze Frage:
Ein Mitarbeiter einer GmbH rechnet über seine Spesen auch Rechnungen für eine monatliche Softwarelizenz ab, die er bezahlt. Rechnung ist auf die GmbH ausgestellt.
Wie behandelt ihr die Spesen bzw. deren Vorsteuer wenn eine Rechnung aus einem Vormonat dabei ist.
Beispiel. Abrechnung Spesen Februar: - Beinhaltet Rechnung aus Januar?
Wie verbucht ihr da?
Danke und LG
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03.03.2023, 13:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2023, 13:23 von Christoph G..)
Das kommt auf die Höhe des Betrages an. Laut Gesetz ist ein Betrag kleiner 50€ als Bagatellwert zu sehen und nicht abzugrenzen. Aber gerade bei Spesenabrechnungen die erst mit Ende des Monats oder sogar Quartalsmäßig abgerechnet werden, schmeiß ich das ehrlich gesagt in die Zahlperiode wenn die Beträge das Ergebnis nur minimal verändern, da der Betrieb die Rechnung theoretisch auch erst am Ende des Monats erhalten hat.
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Hast Du schon mal überlegt, dem Klienten die Ausgabe von Mitarbeiter-Kreditkarten vorzuschlagen, mit denen die Aufwendungen bezahlt werden ? Dies würde vieles vereinfachen, vor allem erspart man sich die Verrechnung von Auslagen......
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Die Rechnung wird mit Vorlage/Abrechnung gebucht. Wenn nach dem Bilanzstichtag, dann Abgrenzung erforderlich.
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Danke!
Ja die Abrechnungen sind so spät gekommen und Mitarbeiterkreditkarten sind leider keine Option.
Aber Danke für euren Input!!
LG