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Geringfügigkeit und Trinkgeldpauschale
#1
Hallo,

wenn ein Arbeiter EUR 500,91 verdient und zudem eine Trinkgeldpauschale von zB 20 Euro angesetzt werden muss, übersteigt man dann die Geringfügigkeitsgrenze oder bleibt die Trinkgeldpauschale für die Geringfügigkeitsgrenze außer Ansatz? 

Vielen Dank!
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#2
Hallo,

da die Trinkgeldpauschale die SV-Bemessungsgrundlage erhöht, wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten.

LG Verena
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#3
Hallo,

ja genau, ist bei mir beim Programm auch so, wenn eine Gaststätte mehrere Kellner geringfügig beschäftigt. Durch das Trinkgeldpauschale erhöht sich auch die 1 1/2 fache Grenze für den Dienstgeber.

LG Bernadette
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