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Habe eine Frage bezüglich der Auflösung einer GesnbR, da ein Gesellschafter per 01.07. aussteigen möchte. Ist dieses Datum überhaupt möglich, oder kann eine GesnbR nur mit dem Kalenderjahr 31.12. geschlossen werden? Vielen Dank für eurer Wissen!
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22.05.2023, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2023, 10:26 von Christoph G..)
Aus meiner Sicht ist ein Vertrag bei einer GesbR nach den allgemein gültigen Kündigungsbedingungen, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein sollte, kündbar wie jeder andere Vertrag auch. Dass es dahingehend eine gesetzliche Regelung über Kündigungstermine zum Ende des Wirtschaftsjahres gäbe scheint mir Rechtsfremd.
Für OG´s hjingegen gilt §132 UGB
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Dankeschön für die rasche Antwort!