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Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften
#1
Ein BÖB Mitglied hat folgende Anfrage an uns geschickt:


Ich habe diesen bei Sonstigen Einkünften / Funktionseinkünften vom Land OÖ ( Zum Beispiel für Fahrschulprüfungen)
mit 13 % und mit € 3.900 in Abzug gebracht.
Das Finanzamt hat im Bescheid diesen nicht anerkannt mit folgender Begründung :
Der Gewinnfreibetrag kann nur bei betrieblichen Einkunftsarten berücksichtigt werden und nicht bei den sonstigen Einkünften.

Bitte um Beantwortung durch den Kollegenkreis.

Günter Hendrich, BÖB
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#2
Das ist korrekt, der Grundfreibetrag kann nur bei der Gewinnermittlung eines Betriebes geltend gemacht werden, betriebliche Einkünfte sind nur die ersten drei Einkunftsarten, dazu zählen die sonstigen Einkünfte nicht dazu.
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