17.02.2024, 19:31
Liebe Kolleg:innen,
mich beschäftigt das Thema Vereine gerade sehr. Welche Berufsrechte haben wir in diesem Zusammenhang bzw. wo liegen die Grenzen?
- laufende Buchhaltung und Jahresabschluss bzw. ev. auch UVA innerhalb der üblichen Grenzen erscheint mir soweit klar als zulässig
- ebenso die Leistungen iZm mit Registrierkasse, SV und Lohnverrechnung
- mit dem neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz gibt es ja deutliche Erleichterungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. die Übermittlung der entsprechenden Erklärung scheint aber Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vorbehalten zu sein.
Bei folgenden Punkten bin ich aber noch unsicher:
- Übermittlung von Spendenmeldungen
- Kann ich meine Leistungen auch verrechnen, wenn ich Kassier:in oder Rechnungsprüfer:in des Vereins bin.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Silvia
mich beschäftigt das Thema Vereine gerade sehr. Welche Berufsrechte haben wir in diesem Zusammenhang bzw. wo liegen die Grenzen?
- laufende Buchhaltung und Jahresabschluss bzw. ev. auch UVA innerhalb der üblichen Grenzen erscheint mir soweit klar als zulässig
- ebenso die Leistungen iZm mit Registrierkasse, SV und Lohnverrechnung
- mit dem neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz gibt es ja deutliche Erleichterungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. die Übermittlung der entsprechenden Erklärung scheint aber Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vorbehalten zu sein.
Bei folgenden Punkten bin ich aber noch unsicher:
- Übermittlung von Spendenmeldungen
- Kann ich meine Leistungen auch verrechnen, wenn ich Kassier:in oder Rechnungsprüfer:in des Vereins bin.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Silvia