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KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken
#1
Hallo zusammen,
kann mir bitte wer kurz bestätigen ob Handelsangestellte in Tabaktrafiken auch in einer Stufe C1 oder C2 einzustufen sind?
Grund es gibt / gab einen Zusatz-KV der Stufe C5 vorschreibt.
Warum ist der Zusatz-KV mit 2022 gültig, schreibt aber dann für Eintritte vor 1998 rein? Das passt für mich irgendwie nicht.

Jedenfalls bitte um Info ob C1 oder C2 / C3 oder C4 möglich ist (und nicht immer in C5 einzustufen ist),

VIELEN DANK,
LG
Robert
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KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - von Robert - 20.02.2024, 08:54

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