Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken
#2
Dieser Zusatz-KV war "von Haus aus" nur für jene Angestellten gültig, die vor dem 1.1.1998 eingetreten sind.

Somit dürfte der Anwendungsbereich insgesamt "überschaubar" gewesen sein.

Dort ist verfügt, dass die Einstufung mindestens in C Stufe 5 zu erfolgen hätte.

Unterlag man aus Gründen des Eintrittes ab 1.1.1998 nicht dem Zusatz-KV, so ist bzw. war auch diese Überleitungsregelung obsolet.

Information zum Zusatzkollektivvertrag der Trafikangestellte 2022 - WKO
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.02.2024, 21:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste