01.03.2024, 19:49
Liebe Kollegen!
Ich habe folgende Frage.
Klient schreibt Teil- und Schlussrechnungen für ein Bauprojekt.
1. Teilrechnung wird mit einem fertigen Abschnitt an den Kunden mit 1.2.2024 mit USt verrechnet. Bezahlung am 1.3.2024
Meine Frage dazu:
Wann muss ich die USt für diese Rechnung abführen :
bei der Rechnungserstellung mit der UVA 2/2024 oder
bei der Zahlung am 1.3.2024 mit der UVA 3/2024
Ich hätte gesagt, dass ich die Ust mit der Teilrechnungserstellung im 2/2024 abführen muss, da die Leistung dafür ja erbracht ist.
Wie seht Ihr das ?
Danke im Voraus.
LG Christa
Ich habe folgende Frage.
Klient schreibt Teil- und Schlussrechnungen für ein Bauprojekt.
1. Teilrechnung wird mit einem fertigen Abschnitt an den Kunden mit 1.2.2024 mit USt verrechnet. Bezahlung am 1.3.2024
Meine Frage dazu:
Wann muss ich die USt für diese Rechnung abführen :
bei der Rechnungserstellung mit der UVA 2/2024 oder
bei der Zahlung am 1.3.2024 mit der UVA 3/2024
Ich hätte gesagt, dass ich die Ust mit der Teilrechnungserstellung im 2/2024 abführen muss, da die Leistung dafür ja erbracht ist.
Wie seht Ihr das ?
Danke im Voraus.
LG Christa