23.04.2024, 15:25
Hallo, wir möchten einem Lieferanten (China) gerne Bearbeitungskosten verrechnen, da laufend Nacharbeit bei Verzollungen nötig sind, durch deren Fehler oft höhere Frachtkosten anfallen. Als Erziehungsmaßnahme sozusagen. Diese Rechnung werden wir bei der Eingangsrechnung in Abzug bringen. Wir sind jetzt jedoch nicht sicher wie wir das steuerlich behandeln? Liegt hier ein Leistungsaustausch vor? Reine rechtliche Grundlage dafür haben wir nicht. Ist Reverse Charge richtig, oder handelt es sich um einen echten Schadenersatz - also nicht steuerbar in Österreich? Danke