01.05.2024, 14:18
Hallo Otto,
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, die weitestgehend meine Überlegungen bestätigen. Nur bei der Spendenmeldung denke ich, es liegt ein Missverständnis vor. Es geht mir nicht um Meldung bezüglich Spendenbegünstigung. Da ist mir bewusst, das dies - jetzt nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Es geht mir um die Übermittlung der erhaltenen Spenden eines Vereins über FinanzOnline, damit diese dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Falls du dazu auch noch etwas weißt, freue ich mich auf deine Antwort.
lg Silvia
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, die weitestgehend meine Überlegungen bestätigen. Nur bei der Spendenmeldung denke ich, es liegt ein Missverständnis vor. Es geht mir nicht um Meldung bezüglich Spendenbegünstigung. Da ist mir bewusst, das dies - jetzt nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Es geht mir um die Übermittlung der erhaltenen Spenden eines Vereins über FinanzOnline, damit diese dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Falls du dazu auch noch etwas weißt, freue ich mich auf deine Antwort.
lg Silvia