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EUSt / USt bei Reihengeschäft mit Drittlandsbezug
#2
Es handelt sich hier um kein Reihenheschäft. Zwischen Ö1 und der Türkei muss ersichtlich sein, wer die EUSt entrichtet und damit auch den VSt Abzug hat. In den meisten Fällen gibt es vom Zoll eine Meldung, wodurch die EUSt bei der Türkei läge. Wenn die Papiere zur Gänze als Beleg aufliegen, sollte die EUSt von Ö1 entrichtet worden sein. Die EUSt ist in Tschechien zu entrichten gewesen. (Erstes EU Land)

Zwischen Tschechien und Ö1 ist kein igl/ige geschäft über die gleiche Lieferung wie aus der Türkei.
Da die Verfügungsmacht bereits bei ö1 liegt. Aber die Verarbeitung sowie der Transport von T nach Ö müsste noch genauer betrachtet werden. Prinzipiell würde ich eine Werkleistung sehen. Also ZM in Tschechien und RC nach Ö, für die Verarbeitung und evtl auch den Transport nach Ö, je nachdem wer Beförderer oder Versender ist.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
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RE: EUSt / USt bei Reihengeschäft mit Drittlandsbezug - von Christoph G. - 13.05.2024, 15:50

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