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Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern
#2
Das muss man sich wohl (oder übel) im Detail ansehen.

Die Begründung mit "Naheverhältnis zum Geschäftsführer" ist für sich alleine wohl zu wenig. Vermutlich ist hier zu lange ein Entgelt von der Arbeitnehmerin gegenüber der GmbH aus Gründen der Liquidität gestundet worden, sodass der IEF dies als Missbrauch ansah (Fremdvergleich: ein "Fremder" würde nicht so lange zusehen, wenn er kein Entgelt bekäme) und somit kein schutzwürdiges Dienstverhältnis vorlag.

Was die mögliche Rückabwicklung der Abgaben betrifft, so wird man auch hier in die Details gehen müssen. Scheinbar wurde Entgelt stehen gelassen, aber die Abgaben wurden dennoch abgeführt (anders kann ich den Sachverhalt vom Verständnis her nicht deuten).

Für den Bereich der SV sehe ich eine Rückabwicklung der Beiträge eher ein wenig skeptisch, da das eine (nämlich Abwendung von Missbrauch gegenüber dem IESG-Fonds) mit dem anderen (das Vorliegen eines sv-pflichtigen Dienstverhältnisses) nur scheinbar etwas zu tun hat. Sieht man genauer hin, dann ist das eher nicht der Fall. Aber auch hier empfehle ich, dass man sich die Sache samt Zahlen im Detail ansieht.

Was die Lohnsteuer betrifft: was nicht geflossen ist (wie gesagt: ist eine Annahme von mir; vielleicht habe ich das Ganze auch völlig missverstanden), kann auch keine Steuerpflicht auslösen. Insoweit gehe ich davon aus, dass man auch seinerzeit korrigierte Jahreslohnzettel übermittelt hat, aus denen die nicht bezahlten Entgelte (bzw. die nicht bezahlten Einkünfte) ausgeklammert hat. Falls nicht, so sollte man dies nun rasch nachholen (wobei die abgeführte Lohnsteuer zur Gänze dort aufscheinen sollte), zusammen mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Finanzverwaltung und dem Antrag auf eine Wiederaufnahme.

Das ist von meiner Seite nur ein völlig unverbindlicher Hinweis, soweit ich auch den Sachverhalt richtig aufgefasst habe. Mein Hinweis, dass man diesen Fall im Rahmen einer Beratung im Detail klären sollte, um mögliche Missverständnisse auszuräumen und noch optimalere Lösungen zu finden, bleibt aufrecht. Dies könnte man zB über die zuständige Insolvenzabteilung der Arbeiterkammer versuchen, die einen super Job in einem so schwierigen Gebiet leisten.
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RE: Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.05.2024, 13:33

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