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Vermittlungsprovision von Liechtenstein
#1
Liebes Forum!

Ich habe 2 Fragen zu diesem Thema:

Ein österreichischer Unternehmer (EA-Rechner) erhält Provisionen von einer Liechtensteiner Firma, für die er Umsätze vermittelt. Er bekommt diese Umsätze auf eine Wallet bezahlt, wo er sich diese jederzeit holen kann.

1. Stimmt es, dass dieser Umsatz für die Ust steuerpflichtig am Empfängerort ist? Und wenn die Provisionsabrechnung netto mit dem Vermerk "Reverse Charge" ausgestellt wird, dann wird dieser Umsatz nicht in die österreichische UVA aufgenommen? Und der Umsatz muss ja mit der ZM gemeldet werden? Wenn er auf das Wallet kommt oder wenn er vom Wallet auf das Bankkonto überwiesen wird?

2. Wie sieht es da mit der Einkommensteuer aus? Wann ist da der Zufluss? Wenn das Geld auf die Wallet kommt oder wenn der UN es sich von der Wallet auf sein österreichisches Bankkonto überweist?
Huh
Habe bis jetzt noch nie mit so einem Fall zu tun gehabt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Vermittlungsprovision von Liechtenstein - von Michaela Riautschnig - 26.05.2024, 12:10

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