28.05.2024, 11:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2024, 11:57 von Christoph G..)
Die EUSt kann von Ö1 als VSt zurückgeholt werden. Allerdings nur wenn ein Vorsteuerabzug in Tschechien möglich ist, über die Tschechische Finanzverwaltung.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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