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Ust-Fälligkeit
#1
Frage: Vorjahresumsatz (2023) war unter 30000,-. Bisher keine UVA's abgegeben. Umsatz 2024 übersteigt im März 2024 bereits die Grenze von € 100.000,- . Ist es richtig, dass für 2024 keine UVA's abzugeben sind, da Vorjahresumsatz unter € 30.000,- und die gesamte Umsatzsteuer erst bei der Jahres-Ust Erklärung 2024 zur Meldung gelangt und somit erst beim Ust-Bescheid 2024 zur Zahlung fällig wird?
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Nachrichten in diesem Thema
Ust-Fälligkeit - von kladi - 08.06.2024, 09:14
RE: Ust-Fälligkeit - von Christoph G. - 08.06.2024, 12:50
RE: Ust-Fälligkeit - von kladi - 08.06.2024, 13:03

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