08.06.2024, 09:14
Frage: Vorjahresumsatz (2023) war unter 30000,-. Bisher keine UVA's abgegeben. Umsatz 2024 übersteigt im März 2024 bereits die Grenze von € 100.000,- . Ist es richtig, dass für 2024 keine UVA's abzugeben sind, da Vorjahresumsatz unter € 30.000,- und die gesamte Umsatzsteuer erst bei der Jahres-Ust Erklärung 2024 zur Meldung gelangt und somit erst beim Ust-Bescheid 2024 zur Zahlung fällig wird?