Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Finanzamt löscht/ersetzt Vollmacht fälschlicherweise - Säumniszuschlag?
#4
Also ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber das Verschulden an dem Mangel der Leistung (rechtzeitige Information zur Zahlung der EST-VZ an den Klienten) ist im Sinne der Gewährleistung mE eher dem StB als dem PV zuzurechnen da der StB mit diesem speziellen Service zum, Teil auch seinen Umsatz macht und auch im gewöhnlichen Verkehr vom StB übernommen wird. Er hat daher aus meiner sicht die vertragliche Haftung. Hingegen kann man von dem PV wohl eher nur ein sorgfältiges Bemühen erwarten, nicht zuletzt auf Grund der im BiBuG aufgezählten (beschränkten) Berechtigungen als steuerlicher Vertreter. Man müßte dazu die Verträge durchforsten und die Haftung zu- bzw. aberkennen.

Die Zurücklegung der Vollmacht hätte aus meiner Sicht vom StB erkannt werden müssen, weshalb man durchaus von leichter Fahrlässigkeit sprechen könnte da wie du ja geschildert hast der VZ-Bescheid auch beim StB eingegangen ist. Grundsätzlich ist jedem Buchhalter der UVA´s einreicht die EST-VZ ein Begriff. Und wenn der StB die Buchhaltung gemacht und die UVA vom zugehörenden Quartal eingereicht hat (dadurch Geld verdient), dann hat er es schlicht unterlassen über die EST-VZ zu informieren. Der Ge3schädigte hat grundsätzlich das Verschulden zu beweisen. Der entstandene Schaden beim Klienten könnte von ihm eingeklagt werden. (Schadenersatz)

§ 80 (1) BAO
Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen haben alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden.

§83 (2) BAO
Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten richten sich nach der Vollmacht; hierüber sowie über den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 85 Abs. 2 von Amts wegen zu veranlassen.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Finanzamt löscht/ersetzt Vollmacht fälschlicherweise - Säumniszuschlag? - von Christoph G. - 08.06.2024, 12:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste