17.06.2024, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2024, 12:37 von Christoph G..)
Weshalb die Instandhaltung nicht über die V&V des Ex-Mannes gelöst wurde erschließt sich mir nicht. Aus rechtlicher Sicht würde ich aber ein privates Darlehen des Ex-Mannes (ohne Vertrag allerdings) sehen das für diese Investitionen in das fremde Gebäude aufgewendet wurde. Demnach wäre es doch sinngemäß dieses Darlehen gegen das AVZ in Kz 9060 abzulösen.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
www.christoph-gsodam.eu