06.08.2024, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2024, 10:51 von Christoph G..)
Klar geht das. Die RK erstellt lückenlos einen Monatsbeleg über die Einnahmen. Die Ausgaben müssen jeweils einzeln erfasst werden.
Die BAO bezieht sich mE auf die Aufzeichnungen der RK und nicht auf die Buchhaltung.
Die BAO bezieht sich mE auf die Aufzeichnungen der RK und nicht auf die Buchhaltung.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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