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Erfassung der Einnahmen in der Buchhaltung
#3
Klar geht das. Die RK erstellt lückenlos einen Monatsbeleg über die Einnahmen. Die Ausgaben müssen jeweils einzeln erfasst werden.

Die BAO bezieht sich mE auf die Aufzeichnungen der RK und nicht auf die Buchhaltung.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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RE: Erfassung der Einnahmen in der Buchhaltung - von Christoph G. - 06.08.2024, 10:44

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