03.10.2019, 18:35
[b]Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1. Jänner 2020[/b]
Die Höhe der [b]einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltung[/b] wird in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die ab 1. Jänner 2020 [b]ihre Pension antreten[/b], per Verordnung erhöht:
Anstelle von bisher 35 % wird Arbeitnehmer/innen in Zukunft 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes bezahlt.
Die betreffenden [b]Arbeitgeber/innen[/b] erhalten in diesen Fällen anstelle von 20 % nun 30 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes.
[b]BGBl. II Nr. 289/2019, ausgegeben am 1. Oktober 2019[/b]
Die Höhe der [b]einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltung[/b] wird in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die ab 1. Jänner 2020 [b]ihre Pension antreten[/b], per Verordnung erhöht:
Anstelle von bisher 35 % wird Arbeitnehmer/innen in Zukunft 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes bezahlt.
Die betreffenden [b]Arbeitgeber/innen[/b] erhalten in diesen Fällen anstelle von 20 % nun 30 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes.